public art experience

kunstprojekte

künstler/innen

Die Auswahl der Künstler/Künstlerinnen – sämtliche Disziplinen sind zugelassen – erfolgt durch ein öffentliches Auswahlverfahren. Der künstlerische Beirat und der Leiter/die Leiterin der Residenz setzen die Regeln fest laut denen die Künstler/Künstlerinnen ausgewählt werden und unterbreiten diese dem Verwaltungsrat. Die Qualität der Projekte, ihrer künstlerischen Aussage und der Referenzen des Künstlers/der Künstlerin sind ausschlaggebend.
Das Projekt „Public Art Experience“ übernimmt für die gesamte Dauer der Residenz die Bezahlung der Künstler/Künstlerinnen. Diese werden für den Akt des Schaffens, für ihre Arbeit, entlohnt. Das Werk, das die Künstler/Künstlerinnen erschaffen, bleibt im Besitz des Bauherrn. Die Künstler/Künstlerinnen übertragen ihm auch alle damit verbundenen Erbansprüche. Der Bauherr ist für die Unveräußerlichkeit der ihm übertragenen Werke verantwortlich. Weil diese unveräußerlich sind, besitzen sie keinen kommerziellen Wert. Der Fonds Belval stellt eine öffentliche Sammlung aller Werke zusammen. Diese bleibt ein öffentliches Gut, ein Fidei commissum.